Freitag, 1. April 2011

AEVO für Bildungsträger? Viele Fragen!

Dozenten sollen durch das Ablegen der Prüfung ihre Ausbilderfähigkeiten nachweisen. Dies ist seit der Novellierung der AEVO 2009 bei vielen Bildungsträgern Pflicht.

Ist es eigentlich ein Merkmal fehlender Kompetenz, dass bei den Bildungsträgern nicht erkannt wird, das dies überhaupt nicht nicht Ziel dieser Neuerung war?

Doch wenn dies tatsächlich so ist, warum wird dann gerade mit dem Kompetenzbegriff auf den Webseiten dieser Institute so ungeniert um sich geworfen? Und das in den meisten Fällen sogar noch in zweifelhaften bis eindeutig falschen Kontexten!

Oder wollen sie nur der IHK nacheifern, die es doch tatsächlich schafft, den in den 70er Jahren geprägten Begriff der Schlüsselqualifikationen mit Kompetenzen erklären zu wollen?

Dass das mit den Begrifflichkeiten garnicht so einfach ist, zeigt ein aktuelles (März 2011) Beispiel aus einer AEVO-Prüfung eines Trainers und Dozenten:

Im Vertrieb wird zwischen Bedarf und Bedürfnis unterschieden, weshalb ein praxiserprobtes Konzept zur bedürfnisorientierten Schulung präsentiert wurde....
Wenn dann jedoch ein Berufsschullehrer der Meinung ist, diese beiden Begriffe unterscheiden sich zwar in der Schreibweise, aber inhaltlich beschreiben sie genau das Selbe... wie wirkt sich das dann wohl auf die Bewertung aus?

Hätte man ihm vielleicht erklären sollen, dass Auto und Fahrrad auch unterschiedliche Fortbewegungsmittel sind? Vielleicht wäre dann ein wenig Erkenntnis erreicht worden.

Um den Kreis zur Überschrift dann doch noch zu schließen:
Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Mitarbeiter von Bildungsträgern ohne Vorbereitung und ohne Probleme die Prüfung schaffen würden! Ein Vergleich mit "Arikapú" ist dabei angebracht: Es existiert, aber nur wenige verstehen es! Und ob man es wirklich braucht, sei dahin gestellt.......

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